eCommerce – Sicher online handeln



Beim eCommerce geht es um den Absatz von Waren und Dienstleistungen mit Hilfe von Informationstechnologien – maßgeblich ist das Fernabsatzrecht. Für online abgeschlossene Verträge gelten zunächst die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, die für jeden anderen Vertrag auch gelten. Daneben sind spezielle Regelungen des BGB und EGBGB, insbesondere umfangreiche eCommerce-Informationspflichten sowie wettbewerbs-, urheber- und markenrechtliche Bestimmungen zu beachten.


Bei Fernabsatzverträgen (B2C und B2B) gelten umfangreiche Informationspflichten des Unternehmers; Verbraucher sind beispielsweise korrekt über Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie das ihnen zustehende Widerrufsrecht zu belehren.


Was können wir für Sie tun?


Wir beraten Webshopbetreiber zu Fragen des eCommerce, Fernabsatz-, Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrechts. Wir unterstützen unsere Mandanten beim Aufbau und der Pflege ihrer Onlineshops und schützen ihr geistiges Eigentum gegen rechtswidrige Angriffe, beispielsweise durch unberechtigte Nutzung Ihrer Marken und Designs/Geschmacksmuster, durch unerlaubte Fotonutzung oder unerlaubte Textverwendung und gehen gegen unlauteres Verhalten der Konkurrenz vor.


Sollte ein Konkurrent sich nicht an die Spielregeln halten, setzen wir ihre Unterlassungsansprüche mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügung konsequent und in kurzer Zeit durch. Nur so lassen sich ihre rechtlichen Interessen wirkungsvoll und nachhaltig schützen.


Kontakt aufnehmen


Nehmen Sie unkompliziert per E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf. Wir stehen für alle Fragen rund um das Thema eCommerce zur Verfügung und beraten Sie gerne.




Wir sind bundesweit tätig. Unsere Düsseldorfer Kanzlei befindet sich im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf, zu dem neben Düsseldorf selbst unter anderem die folgenden Städte gehören: Hilden, Langenfeld, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Kaarst, Ratingen, Mönchengladbach, Viersen, Kempen, Wuppertal, Erkrath, Haan, Remscheid, Mettmann, Solingen, Velbert, Oberhausen, Duisburg, Mülheim, Dinslaken und Kleve – ein Büro unterhalten wir in diesen Städten nicht, sondern nur in Düsseldorf. Wir haben bereits Mandanten aus Berlin, Dortmund, Bremen, Köln, Dresden, Bochum, Bonn, Gelsenkirchen, Chemnitz, Kiel, Augsburg, Koblenz, Lübeck, Leverkusen, Oldenburg, Stuttgart, Osnabrück, Paderborn, Würzburg, Ulm, Offenbach, Bottrop, Hannover, Münster, Recklinghausen, Trier, Erlangen, Jena, Reutlingen, Nürnberg, Pforzheim, Göttingen, Heilbronn, Regensburg, Ingolstadt, Darmstadt, Heidelberg, Potsdam, Leipzig, Hamm, Kassel, Saarbrücken, Mainz, Freiburg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Karlsruhe, Mannheim, Bielefeld, Essen, Frankfurt und München beraten.






 

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